SEPA Lastschriftverfahren

Die Abbuchungen der Vereinsbeiträge erfolgen im SEPA Lastschriftverfahren.

1. Die für die Abbuchung des jährlichen Mitgliedsbeitrages erteilten Einzugsermächtigungen behalten auch weiterhin ihre Gültigkeit. Sie werden lediglich um die Bedingungen gemäß dem neuen europäischen Zahlungsverkehrs System SEPA ergänzt. Die bisherige Einzugsermächtigung heißt dann SEPA-Lastschriftmandat.

2. Die Abbuchung der jährlichen Mitgliedsbeiträge erfolgt zukünftig nicht mehr mittels Angabe der Konto-Nr. bzw. Bankleitzahl, sondern über die internationale Kontonummer (IBAN) und Bankleitzahl (BIC). Neben diesen Daten wird das Lastschriftmandat durch eine Mandatsreferenznummer gekennzeichnet. Diese Referenz ist zukünftig bei den Lastschrifteinzügen angegeben und wird noch vor der ersten Abbuchung im SEPA-Lastschriftverfahren mitgeteilt. Ferner wird bei den Lastschriftabbuchungen die Gläubiger-Identifikationsnummer des Vereins angegeben – sie lautet: DE97ZZZ00000196685.

3. Die Abbuchung der Mitgliedsbeiträge im neuen Zahlungsverkehrssystem SEPA wird zukünftig jeweils am 10. April e. J. erfolgen, die Verzehrsumlage werden wir jeweils am 10. Mai e. J. abbuchen. Fällt dieser Tag auf ein Wochenende oder einen Feiertag, erfolgt die Abbuchung am darauffolgenden Werktag.

4. Änderungen der Bankverbindung werden wir ab dem Zeitpunkt der Umstellung auf das neue Zahlungsverkehrssystem nur noch schriftlich (auch per E-mail) entgegennehmen.